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Für Numismatiker, Sammler und Händler

08.06.2017

Verbände arbeiten zusammen im Sinne der Sammler

Verbände für Ausweitung der Steuerbefreiung für Goldmünzen

Christoph Raab, 1. Vorsitzender des VdDM, und Michael Becker, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes des Deutschen Münzenfachhandels e.V., setzen sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesfinanzministerium für die Mehrwertsteuerbefreiung von Goldmünzen der Bundesrepublik Deutschland mit Prägedatum nach dem Jahr 2000 ein. Vornehmlich die Nominale 20 Euro, 50 Euro und 200 Euro sollen in das Verzeichnis der mehrwertsteuerbefreiten Goldmünzen 2018 aufgenommen werden. "Die vergleichbaren Münzen anderer Länder, insbesondere der EU-Staaten Frankreich, Belgien, Finnland, Österreich, aber auch die Prägungen der USA und der Schweiz sind regelmäßig Bestandteil der Listen der vergangenen Jahre.", sagt Michael Becker und Christoph Raab ergänzt: "100 % dieser Prägungen werden von der Versandstelle für Sammlermünzen ausgegeben und erfüllen vollumfänglich alle Bedingungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer. Wenn dann am Zweitmarkt gelegentlich bei dem einen oder anderen Anbieter die Grenzen leicht überschritten werden, sollte dies nicht zur Versagung der Steuerbefreiung führen. Denn üblicherweise erfüllen die Münzen sämtliche Anforderungen.".

§25c II des Umsatzsteuergesetzes sieht für die Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold eine Befreiung von der Mehrwertsteuer vor und bestimmt, dass Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt, als Anlagegold zu bewerten sind. TR VddM

Auch die goldene 20 Euro-Gedenkmünze erfüllt die Bedingungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer.